Alle 2 Jahre wird die gesetzliche Überprüfung der Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Wohnwagen vorgeschrieben. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 107) gibt es eine Prüfplakette für den Wohnwagen bzw. das Wohnmobil und eine Überprüfungsbefund.
Diese Prüfrichtlinie G 107 regelt den Betrieb, die Wartung und die Überprüfung von Gasanlagen in Campingfahrzeugen mit einem Betriebsdruck bis maximal 50 mbar.
Überprüfungen werden jeden Dienstag nach Terminvereinbarung durchgeführt.